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Saarländisches Verfassungsschutzgesetz
Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes Die Landesgruppe Saarland intervenierte auch bei der Änderung des Saarländischen Terrorismusbekämpfungsgesetzes. Sie setzte sich aktiv in Briefen an die Saarländische Innenministerin, in Gesprächen mit Politikern, bei Veröffentlichungen und mit einer Unterschriftsaktion für zwei Forderungen ein: Erstens wieder für eine Änderung des Anti-Terrorismusgesetzes, in dem Sinne, daß das Abhören von Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht wieder erschwert sein sollte. Zweitens sollte nach den Vorstellungen der Landesgruppe Saarland das besondere Vertrauensverhältnis von Probanden zu Psychologen verstärkt geschützt werden. Speziell sollte dabei nach den Vorstellungen der Landesgruppe Saarland der Berufsstatus aller Diplom-Psychologen, die als Berufspsychologen ausdrücklich der Schweigepflicht im Sinne des §203 StGB unterliegen im neuen Gesetz geschützt werden. Der Landtag des Saarlandes verabschiedete schliesslich mit Stimmen von CDU und SPD kongruent zu unserer ersten Forderung eine Änderung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, wonach das Abhören von Berufsgruppen mit Zeugnisverweigerungsrecht im Saarland wieder erschwert ist. Ein Lauschangriff auf Vertreter dieser Berufsgruppen bleibt möglich, wenn sich ein konkreter Verdacht auf Zusammenarbeit mit Terroristen gegen Angehörige dieser Branchen richtet. Unsere zweite Forderung den Einbezug aller Diplom-Psychologen, die nach §203 StGB unter Schweigepflicht stehen und damit der verstärkte Schutz des Vertrauensverhältnisses von Patienten zu Psychologen wurde aber leider nicht bei der Änderung des Anti-Terrorismusgesetzes berücksichtigt. |
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